Die Neuerungen ab
1.1.2026:
Zur Förderung
des Ehrenamts steigen ab 2026 die Übungsleiter- und
Ehrenamtspauschalen. Die Übungsleiterpauschale erhöht sich von 3000
auf 3300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro.
Die Freigrenze für
steuerpflichtige Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
wird ab 2026 auf 50.000 Euro (bisher 45.000 Euro) erhöht. Die
Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird
deutlich von 45.000 auf 100.000
Euro angehoben. Praktisch bedeutete das: Vereine können
ihre Mittel auch etwas länger zurücklegen, ohne dass das Finanzamt
prüft.
Ehrenamtliche sind künftig
besser vor persönlicher Haftung
geschützt, wenn sie unbeabsichtigt einen Schaden
verursachen. Der Schutz gilt nun bis zu einer Vergütung von
3.300 Euro pro Jahr.
Solange ein Verein
weniger als 50.000 Euro
aus wirtschaftlichen Aktivitäten einnimmt, gilt künftig: Keine
aufwendige Aufteilung der Einnahmen in verschiedene steuerliche
Bereiche mehr nötig.
Der Betrieb von
Photovoltaikanlagen gefährdet künftig nicht mehr die
Gemeinnützigkeit.