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Kurznachrichten aus den Vereinen, dem Gauverband und darüber hinaus findet ihr hier.

 

bullet Weihnachtsbrief 2025
 

 

bulletSteueränderungen für ehrenamtliches Engagement 2026
 

Die Neuerungen ab 1.1.2026:

Zur Förderung des Ehrenamts steigen ab 2026 die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Die Übungsleiterpauschale erhöht sich von 3000 auf 3300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro.

Die Freigrenze für steuerpflichtige Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben wird ab 2026 auf 50.000 Euro (bisher 45.000 Euro) erhöht. Die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird deutlich von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben. Praktisch bedeutete das: Vereine können ihre Mittel auch etwas länger zurücklegen, ohne dass das Finanzamt prüft.

Ehrenamtliche sind künftig besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn sie unbeabsichtigt einen Schaden verursachen. Der Schutz gilt nun bis zu einer Vergütung von 3.300 Euro pro Jahr.

Solange ein Verein weniger als 50.000 Euro aus wirtschaftlichen Aktivitäten einnimmt, gilt künftig: Keine aufwendige Aufteilung der Einnahmen in verschiedene steuerliche Bereiche mehr nötig.

Der Betrieb von Photovoltaikanlagen gefährdet künftig nicht mehr die Gemeinnützigkeit.

 

bullet Tanzleitungs-Ausbildung und Ausbildung für Singleitung Ferienheim Aschenhütte Bad Herrenalb
 

 

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